SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Bauherren werden seit 1998 als Initiator eines Bauvorhabens (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern.
Der Bauherr kann einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) hinzuziehen, speziell, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben übernimmt der SiGe-Koordinator nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) die Festlegung, Koordination und Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach BaustellV
Erarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan)
Erstellung der Vorankündigung an die zuständige Gewerbeaufsicht und der "Unterlage für spätere Arbeiten" an der baulichen Anlage
Baubetreuung während der Planungsphase ( Beratung bei arbeitsschutzrelevanten Belangen)
Baubetreuung in der Ausführungsphase - Baustellenbegehungen und Teilnahme an den Bauberatungen aus Sicht des Arbeitsschutzes im Auftrag des Bauherren/Auftraggebers
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk